Wenn der Alltag schwerer wird, ist jetzt Zeit für Unterstützung
Das Duschen wird unsicher, die Versorgung kostet immer mehr Kraft? Warten Sie nicht, bis der Alltag kaum noch zu bewältigen ist. Wir helfen Ihnen, passende Hilfe zu organisieren.
Klicken Sie auf die Situation, die zu Ihnen passt – wir zeigen Ihnen, was jetzt wichtig ist.
Pflege wird erstmals notwendig
Sie bemerken, dass Ihr Angehöriger alltägliche Aufgaben nicht mehr sicher allein bewältigt? Sprechen Sie jetzt mit uns, damit Sie die nötige Unterstützung frühzeitig planen können.
Der Hilfebedarf wächst, aber der Pflegegrad fehlt oder passt nicht mehr? Lassen Sie uns gemeinsam klären, welche nächsten Schritte für Ihre Situation wichtig sind.
Sie stimmen jeden Tag Pflege, Medikamente und Haushalt neu ab? Mit Home Care am Rhein können Sie konkrete Aufgaben abgeben und die Versorgung gemeinsam planen.
Ihre eigenen Bedürfnisse kommen zwischen Pflege, Haushalt und Beruf kaum noch vor? Fragen Sie jetzt Unterstützung an und schaffen Sie wieder Raum für Erholung und gemeinsame Zeit.
Ihr Angehöriger kommt nach Hause, braucht aber weiterhin Hilfe? Kontaktieren Sie uns bereits vor der Entlassung, damit wir den benötigten Pflegebeginn mit Ihnen prüfen können.
Sie brauchen Hilfe, zögern aber wegen der Kosten? Lassen Sie uns die Leistungen und Finanzierung gemeinsam besprechen, damit Sie auf einer konkreten Grundlage entscheiden können.
Meine Mutter kommt allein nicht mehr zurecht. Was sollten wir zuerst tun?
Wenn das Duschen unsicher wird, Mahlzeiten ausbleiben oder Medikamente vergessen werden, sollte die Unterstützung nicht weiter aufgeschoben werden. Wiederkehrende Schwierigkeiten verdienen Aufmerksamkeit – auch wenn bisher irgendwie alles funktioniert. Schreiben Sie auf, wobei Hilfe nötig ist und wer bisher unterstützt. Besprechen Sie gemeinsam, welche Hilfe Ihr Angehöriger annehmen möchte.
Kontaktieren Sie bei voraussichtlich längerfristigem Unterstützungsbedarf zeitnah die Pflegekasse und beantragen Sie Pflegeleistungen. Sie müssen noch nicht wissen, welcher Pflegegrad infrage kommt. Als Angehöriger benötigen Sie für die Antragstellung im Namen der betroffenen Person eine entsprechende Vollmacht. Bei einer kurzfristigen Einschränkung nach einer Erkrankung können stattdessen oder ergänzend Leistungen der Krankenkasse relevant sein.
So hilft Home Care am Rhein
Sie müssen vor dem ersten Anruf noch keinen fertigen Pflegeplan haben. Wir hören zu, ordnen mit Ihnen den Hilfebedarf ein und erklären passende Leistungen sowie die nächsten Schritte zur Antragstellung. So wird aus der Sorge „Wie soll das weitergehen?“ eine konkrete Planung für die Versorgung zu Hause.
Müssen wir warten, bis ein Pflegegrad bewilligt ist?
Nehmen Sie schon vorher Kontakt auf. Beratung und die Planung der Versorgung können beginnen, während der Antrag bearbeitet wird. Ärztlich verordnete Behandlungspflege kann unter den jeweiligen Voraussetzungen auch ohne Pflegegrad möglich sein. Bei anderen Leistungen muss vor Beginn geklärt werden, ob die Kasse bezahlt oder zunächst private Kosten entstehen.
Ihr nächster Schritt
Rufen Sie Home Care am Rhein an und schildern Sie, was zu Hause schwierig geworden ist. Je früher wir Ihren Bedarf kennen, desto eher können wir die mögliche Unterstützung mit Ihnen abstimmen.
Checkliste für das erste Gespräch
Welche Tätigkeiten gelingen nicht mehr selbstständig?
Seit wann besteht der Hilfebedarf, und ist eine Entlassung geplant?
Gibt es bereits einen Pflegegrad oder einen laufenden Antrag?
Welche Kranken- und Pflegekasse ist zuständig?
Welche Angehörigen oder anderen Personen helfen bisher?
Welche ärztlichen Verordnungen und Hilfsmittel sind vorhanden?
Wo wird die Unterstützung benötigt und zu welchen Tageszeiten?
Wer jeden Tag mehr Hilfe braucht, sollte auch die Einstufung und die Versorgung überprüfen lassen. Ein fehlender oder nicht mehr passender Pflegegrad lässt viele Familien mit offenen Fragen zurück. Home Care am Rhein hilft Ihnen, den tatsächlichen Unterstützungsbedarf verständlich zu beschreiben und die nächsten Schritte anzugehen.
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Wenden Sie sich an die Pflegekasse bei Ihrer Krankenkasse und erklären Sie, dass Sie Pflegeleistungen beantragen möchten. Notieren Sie das Antragsdatum und bewahren Sie die Bestätigung auf. Anschließend veranlasst die Kasse eine Begutachtung. Bei gesetzlich Versicherten erfolgt diese in der Regel durch den Medizinischen Dienst, bei privat Versicherten durch Medicproof. Über den Pflegegrad entscheidet die Pflegeversicherung.
Wie bereiten wir uns auf die Begutachtung vor?
Beschreiben Sie den tatsächlichen Alltag: Was gelingt allein, wobei ist Anleitung nötig und was muss jemand anderes übernehmen? Entscheidend ist die Selbstständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen. Dazu gehören auch Orientierung, psychische Belastungen, der Umgang mit Behandlungen und die Gestaltung des Tages. Eine Diagnose allein legt keinen Pflegegrad fest.
Legen Sie vorhandene Arzt- und Krankenhausberichte, den Medikamentenplan und gegebenenfalls die Pflegedokumentation bereit. Eine Person, die die tägliche Unterstützung kennt, sollte nach Möglichkeit teilnehmen. Schildern Sie die Situation ehrlich, einschließlich regelmäßig auftretender schwieriger Tage.
So hilft Home Care am Rhein
Gerade wenn Sie täglich helfen, werden manche Einschränkungen schnell zur Gewohnheit. Wir unterstützen Sie dabei, diese Hilfen konkret zu benennen und die Vorbereitung zu strukturieren. Wenn wir bereits versorgen, kann unsere Pflegedokumentation wichtige Informationen liefern. Eine Teilnahme am Begutachtungstermin wird individuell abgestimmt.
Wann sollte ich eine Höherstufung beantragen?
Wenn dauerhaft mehr Unterstützung benötigt wird, kann eine erneute Begutachtung sinnvoll sein. Halten Sie fest, was sich seit der letzten Einstufung verändert hat: beispielsweise mehr Hilfe beim Aufstehen, bei der Körperpflege oder bei der Orientierung. Beantragen Sie bei der Pflegekasse die Überprüfung des Pflegegrades.
Was tun, wenn der Bescheid nicht zur Situation passt?
Prüfen Sie Bescheid und Gutachten zusammen. Wurden benötigte Hilfen zutreffend erfasst? Bei gesetzlich Versicherten beträgt die Widerspruchsfrist grundsätzlich einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung und die zulässige Form; eine gewöhnliche E-Mail genügt nicht verlässlich. Bei privat Versicherten richtet sich das Vorgehen nach dem Versicherungsverhältnis.
Unser Beitrag
Wir können pflegefachlich erläutern, welche Unterstützung erforderlich ist. Für eine rechtliche Vertretung sind beispielsweise eine Sozialberatungsstelle oder eine entsprechend spezialisierte Rechtsberatung die passenden Ansprechpartner.
Morgens beim Waschen helfen, tagsüber die Versorgung abstimmen und abends noch den Haushalt erledigen: Was zunächst machbar erscheint, kann den ganzen Familienalltag bestimmen. Lassen Sie uns frühzeitig besprechen, welche Aufgaben Home Care am Rhein übernehmen kann und wie Sie die Unterstützung sinnvoll aufteilen.
Welche Aufgaben kann ein Pflegedienst übernehmen?
Die Unterstützung richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Körperbezogene Pflege umfasst etwa Hilfe beim Waschen, Anziehen und bei der Mobilität. Behandlungspflege betrifft ärztlich verordnete medizinische Maßnahmen, zum Beispiel Medikamentengabe oder Wundversorgung. Zusätzlich können Hauswirtschaft und Alltagsbegleitung die Versorgung ergänzen.
So hilft Home Care am Rhein
Bei uns können Sie unterschiedliche Bausteine der Versorgung gemeinsam besprechen: Pflegeberatung, Grundpflege, Behandlungspflege, Hauswirtschaft, Alltagsbegleitung und Hausnotruf. Für Ihre ersten Fragen haben Sie einen gemeinsamen Ansprechpartner. Wir klären mit Ihnen, welche Leistungen Sie benötigen und in welchem Umfang wir helfen können.
Können wir als Familie weiter mithelfen?
Ja. Sie entscheiden gemeinsam mit Ihrem Angehörigen, welche Aufgaben Sie weiter übernehmen möchten und wobei Sie Unterstützung brauchen. Schon das Abgeben einzelner regelmäßig anfallender Aufgaben kann Ihren Alltag erleichtern. Ein sinnvoller Plan hält fest, wer morgens unterstützt, wer Mahlzeiten organisiert und wer Termine oder Besorgungen übernimmt. Auch Wochenenden und Vertretungen sollten berücksichtigt werden.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen lassen sich unter den jeweiligen Voraussetzungen kombinieren. Wird das Sachleistungsbudget teilweise genutzt, vermindert sich das Pflegegeld anteilig.
Wie läuft der Start ab?
Der erste Schritt ist ein Gespräch mit uns. Erzählen Sie, was Sie aktuell beschäftigt und welche Aufgaben dringend abgesichert werden müssen. Wir besprechen Ihren Bedarf, Ihre Wünsche, vorhandene Unterstützung und die Finanzierung. Vor Beginn werden die vereinbarten Leistungen, Kosten und der mögliche Starttermin abgestimmt. Melden Sie Veränderungen frühzeitig, damit die Versorgung angepasst werden kann.
Praktischer Tipp
Erstellen Sie eine gemeinsame Kontaktliste mit Hausarzt, Angehörigen, Pflegedienst und weiteren Beteiligten. Klären Sie mit Einwilligung der betroffenen Person, wer Informationen erhalten und Entscheidungen abstimmen darf.
Sie sind ständig erreichbar, verschieben eigene Termine und kommen kaum noch zur Ruhe? Warten Sie nicht, bis Ihre Kräfte erschöpft sind. Unterstützung darf beginnen, während Sie die Situation noch aktiv gestalten können. Gemeinsam mit Home Care am Rhein können Sie Aufgaben neu verteilen und Entlastung einplanen.
Ich schaffe Pflege, Haushalt und Beruf kaum noch. Welche Hilfe gibt es?
Wenn die Versorgung nur noch funktioniert, weil Sie immer mehr auf eigene Erholung verzichten, ist es Zeit, Aufgaben neu zu verteilen. Vielleicht braucht es Unterstützung bei der morgendlichen Pflege, eine regelmäßige Hilfe im Haushalt oder Begleitung im Alltag. Entlastung wird planbarer, wenn Sie feste Aufgaben und Zeiten abgeben.
So hilft Home Care am Rhein
Sagen Sie uns, welche Aufgaben Ihnen besonders viel Kraft nehmen. Wir besprechen, welche pflegerischen, hauswirtschaftlichen oder begleitenden Leistungen wir übernehmen können. Das Ziel ist konkrete Entlastung im Alltag und wieder mehr Zeit füreinander. Auch ein Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI kann helfen, Schwierigkeiten in der häuslichen Versorgung früh zu erkennen.
Wer übernimmt, wenn ich krank bin oder Urlaub brauche?
Wenn die private Pflegeperson vorübergehend ausfällt, kann bei Pflegegrad 2 bis 5 Verhinderungspflege infrage kommen. Kurzzeitpflege bietet dagegen vorübergehende Versorgung in einer Einrichtung. Beide Leistungen teilen sich 2026 einen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro; die jeweiligen Voraussetzungen und bereits verbrauchte Beträge müssen berücksichtigt werden.
Unser Beitrag
Sprechen Sie uns frühzeitig auf den benötigten Zeitraum an. Wir klären, ob und in welchem Umfang wir eine ambulante Vertretung übernehmen können. Wenn eine Versorgung zu Hause nicht ausreicht, erläutern wir ergänzende Möglichkeiten. Tages- und Kurzzeitpflege erfolgen bei entsprechenden Einrichtungen.
Welche Unterstützung gibt es für mich selbst?
Pflegekurse können den Alltag erleichtern. Fragen Sie Ihre Pflegekasse nach passenden Schulungen. Prüfen Sie außerdem Beratungsangebote, die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sowie die soziale Absicherung als Pflegeperson. Ob einzelne Ansprüche bestehen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
Praktischer Tipp
Legen Sie einen Vertretungsplan an, bevor ein Ausfall eintritt. Halten Sie Medikamente, wichtige Kontakte und die täglichen Abläufe übersichtlich fest.
Die Entlassung ist geplant, aber wer hilft am nächsten Morgen beim Aufstehen oder übernimmt die verordnete Versorgung? Diese Fragen sollten vor der Rückkehr geklärt sein. Melden Sie sich frühzeitig bei Home Care am Rhein, damit wir die mögliche Übernahme mit Ihnen und den beteiligten Stellen abstimmen können.
Die Entlassung steht bevor. Was müssen wir jetzt klären?
Sprechen Sie möglichst früh mit dem Sozialdienst oder dem Entlassmanagement. Klären Sie, welche Hilfe nach der Rückkehr nötig ist, welche Verordnungen gebraucht werden und ob Hilfsmittel rechtzeitig verfügbar sind. Informieren Sie einen möglichen Pflegedienst über den Entlassungstermin und den vorgesehenen Bedarf.
Vor der Rückkehr bereithalten
Entlassbrief und aktuellen Medikamentenplan.
Erforderliche Verordnungen und Informationen zur Kostenübernahme.
Kontaktdaten der weiterbehandelnden Arztpraxis.
Benötigte Hilfsmittel und eine zugängliche Wohnung.
Absprachen zu Pflege, Mahlzeiten und Unterstützung am ersten Tag.
Termine für Nachkontrollen und Folgebehandlungen.
Brauchen wir dafür bereits einen Pflegegrad?
Nicht für jede Leistung. Ärztlich verordnete häusliche Krankenpflege kann unter bestimmten Voraussetzungen über die Krankenkasse finanziert werden. Bei schwerer Krankheit oder nach einem Krankenhausaufenthalt können auch weitere Hilfen infrage kommen. Ob eine Leistung möglich ist, muss für die konkrete Situation geprüft werden.
Eine Verordnung aus dem Krankenhaus kann im Entlassmanagement einen Übergangszeitraum von bis zu sieben Tagen abdecken. Für eine länger benötigte Versorgung sollten Sie die Folgeverordnung rechtzeitig mit der behandelnden Praxis abstimmen.
So hilft Home Care am Rhein
Fragen Sie die benötigte Hilfe bei uns an, sobald der Entlassungstermin absehbar ist. Wir prüfen die Übernahme der ambulanten Versorgung und stimmen die pflegerischen Aufgaben mit Ihnen und den behandelnden Stellen ab. Teilen Sie uns dazu Entlassungstermin, Wohnort und benötigte Leistungen mit. So können offene Fragen zum geplanten Pflegebeginn rechtzeitig geklärt werden.
Was tun, wenn die Rückkehr nach Hause noch nicht sicher möglich ist?
Sprechen Sie dies vor der Entlassung ausdrücklich an. Mit dem Entlassmanagement und den zuständigen Kassen sollten beispielsweise Kurzzeitpflege oder andere Übergangslösungen geprüft werden. Entscheidend ist, dass die notwendige Versorgung tatsächlich sichergestellt werden kann.
Sie merken, dass Unterstützung nötig ist, möchten aber zuerst wissen, was Sie bezahlen müssen? Sprechen Sie mit uns darüber. Eine konkrete Leistungs- und Kostenplanung hilft Ihnen, die Entscheidung zu treffen und passende Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Welche Kasse bezahlt welche Unterstützung?
Die Pflegekasse finanziert Leistungen bei anerkannter Pflegebedürftigkeit, etwa Pflegesachleistungen oder Pflegegeld. Die Krankenkasse ist bei ärztlich verordneter Behandlungspflege zuständig, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Medizinische Versorgung und Unterstützung aufgrund eines Pflegegrades können sich ergänzen.
Wie viel steht für Pflegegeld oder einen Pflegedienst zur Verfügung?
Die folgenden monatlichen Beträge gelten für 2026. Pflegegeld und Pflegesachleistungen werden nicht jeweils vollständig nebeneinander gewährt; eine anteilige Kombination ist möglich.
Pflegegrad
Pflegegeld pro Monat
Pflegesachleistungen pro Monat bis zu
1
Kein Anspruch
Kein Anspruch
2
347 €
796 €
3
599 €
1.497 €
4
800 €
1.859 €
5
990 €
2.299 €
Verliere ich mein gesamtes Pflegegeld, wenn ich einen Pflegedienst nutze?
Nicht automatisch. Bei einer Kombinationsleistung bleibt der Anteil des Pflegegeldes erhalten, der dem ungenutzten Anteil des Sachleistungsbudgets entspricht.
Beispiel Pflegegrad 2
Werden 199 Euro des monatlichen Sachleistungsbudgets von 796 Euro eingesetzt, sind 25 Prozent verbraucht. Es bleiben 75 Prozent von 347 Euro Pflegegeld, also 260,25 Euro. Das Pflegegeld sinkt um 86,75 Euro. Diese Verringerung ist keine zusätzliche Rechnung des Pflegedienstes. Ein privater Eigenanteil kann entstehen, wenn Kosten nicht durch die vereinbarte Kassenleistung gedeckt sind. Das Beispiel setzt eine entsprechende Kombinationsleistung und keine weiteren anrechenbaren Sachleistungen voraus.
Kann ich Hauswirtschaft über den Entlastungsbetrag bezahlen?
2026 stehen bei häuslicher Pflege ab Pflegegrad 1 bis zu 131 Euro monatlich für geeignete Entlastungsleistungen zur Verfügung. Der Betrag ist zweckgebunden und wird nicht als frei verfügbares Pflegegeld ausgezahlt. Er kann unter anderem für abrechnungsfähige Hilfen bei der Haushaltsführung durch zugelassene Pflegedienste genutzt werden. Bei Pflegegrad 2 bis 5 ist körperbezogene Selbstversorgung darüber ausgeschlossen.
Nicht verbrauchte Beträge können nach den geltenden Regeln angespart und bis zum Ende des folgenden Kalenderhalbjahres genutzt werden. Fragen Sie Ihre Pflegekasse nach dem verfügbaren Guthaben.
So hilft Home Care am Rhein
Wir verbinden die Frage „Welche Hilfe brauchen wir?“ mit der Frage „Wie lässt sie sich finanzieren?“. Gemeinsam besprechen wir passende Leistungen, mögliche Kassenleistungen und Kosten, die Sie gegebenenfalls selbst tragen. So können Sie entscheiden, welche Unterstützung Sie bei uns beauftragen möchten.
Welche weiteren Zuschüsse sollte ich kennen?
Unter den jeweiligen Voraussetzungen kommen unter anderem bis zu 42 Euro monatlich für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel und bis zu 4.180 Euro je Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfelds infrage. Diese Beträge sind keine pauschale Barauszahlung. Klären Sie Anspruch und Antrag mit der Pflegekasse, bevor Sie kostenpflichtige Maßnahmen beauftragen.
Was kostet meine konkrete Versorgung?
Das hängt von den vereinbarten Leistungen, der Häufigkeit und den verfügbaren Kassenleistungen ab. Fragen Sie Ihre gewünschte Unterstützung bei uns an, damit wir die konkrete Planung mit Ihnen besprechen können. Lassen Sie sich den Kostenvoranschlag erläutern und fragen Sie nach allen zusätzlich berechneten Positionen. Wichtig sind sowohl ein möglicher Eigenanteil als auch die Auswirkungen auf das Pflegegeld.
01Pflegegrad beantragen und Begutachtung vorbereiten
Wie die Antragstellung abläuft und worauf es beim Termin mit dem Medizinischen Dienst ankommt.
02Pflegegeld, Pflegesachleistung und Kombinationsleistung
Die drei Grundmodelle der Pflegeversicherung einfach erklärt.
03Entlastungsbetrag sinnvoll nutzen
Wofür der monatliche Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI eingesetzt werden kann.
04Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Der gemeinsame Jahresbetrag für Vertretung bei Urlaub, Krankheit oder Auszeit.
05Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Was der verpflichtende Beratungsbesuch bringt und wie er abläuft.
06Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassung
Von Verbrauchshilfsmitteln bis zum Umbau: Was möglich ist und wer unterstützt.
07Pflegezeit und Familienpflegezeit
Rechte von Berufstätigen, die einen Angehörigen pflegen.
08Übergang vom Krankenhaus nach Hause
Was beim Wechsel von der Klinik in die häusliche Pflege zu beachten ist.
09Behandlungspflege nach SGB V
Wann medizinische Maßnahmen zu Hause von der Krankenkasse übernommen werden.
10Widerspruch gegen einen Pflegegradbescheid
Was zu tun ist, wenn der festgestellte Pflegegrad nicht zur Situation passt.
Praktische Hilfe – gut vorbereitet
Haken Sie ab, was Sie bereits erledigt haben.
0 von 4 erledigt
✓
Checkliste Erstgespräch
Aktuelle Medikamentenliste, Diagnosen, Kontaktdaten von Ärzten und ein grober Tagesablauf helfen, das Erstgespräch effizient zu nutzen.
✓
Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung
Ein Pflegetagebuch der letzten Wochen, alle Befunde und eine ehrliche Beschreibung eines "schlechten Tages" unterstützen den Gutachtertermin.
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Unterlagen für den Beratungseinsatz
Bescheid der Pflegekasse, Medikamentenplan und offene Fragen zur aktuellen Versorgungssituation bereithalten.
✓
Übergang nach Hause: Notfall- und Kontaktübersicht
Hausarzt, Apotheke, Pflegedienst und eine Vertrauensperson übersichtlich notieren – griffbereit für den Alltag.
Häufige Fragen
Fragen und Antworten
Die wichtigsten Antworten rund um Pflege und Unterstützung.
?Kann ich mich beraten lassen, obwohl noch kein Pflegegrad vorliegt?
Ja. Warten Sie mit Ihrer Anfrage nicht auf die Bewilligung. Wir besprechen Ihre Situation und klären die nächsten Schritte. Für einen Anspruch auf umfassende Pflegeberatung können Sie sich auch an Ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt wenden.
?Können Angehörige und Pflegedienst gemeinsam die Versorgung übernehmen?
Ja. Sie müssen nicht alles abgeben, um Entlastung zu erhalten. Vereinbaren Sie mit uns die Aufgaben, bei denen Sie Unterstützung brauchen; andere können in der Familie bleiben.
?Können Sie nach einer Krankenhausentlassung helfen?
Fragen Sie uns möglichst vor der Entlassung an. Mit Entlassungstermin, Wohnort und benötigten Leistungen können wir prüfen, ob wir Ihre Versorgung übernehmen können.
?Wie schnell kann die Unterstützung beginnen?
Melden Sie sich, sobald Unterstützung absehbar ist. Der Start hängt vom Wohnort, dem Bedarf und den verfügbaren Kapazitäten ab. Einen möglichen Termin stimmen wir persönlich mit Ihnen ab.
?Was kostet die Unterstützung?
Die Kosten richten sich nach den vereinbarten Leistungen. Lassen Sie uns Ihren Bedarf und die Finanzierung gemeinsam besprechen, damit Sie die Unterstützung auf einer konkreten Grundlage beauftragen können.
?Wo ist Home Care am Rhein tätig?
Wir sind in Köln und im Rhein-Sieg-Kreis tätig, mit Standorten in Köln-Porz und Neunkirchen-Seelscheid. Ob wir Ihren Wohnort versorgen können, klären wir bei Ihrer Anfrage.
Warten Sie nicht, bis Ihnen alles zu viel wird
Erzählen Sie uns, was zu Hause schwierig geworden ist. Wir besprechen, welche Aufgaben Home Care am Rhein übernehmen kann, wie die Unterstützung finanziert wird und wann ein Beginn möglich ist. Sie brauchen dafür noch keinen fertigen Plan – die nächsten Schritte klären wir gemeinsam. Mo–Fr, 8:00–15:00 Uhr.