Unter der Grundpflege versteht man die pflegerische Versorgung einer Person, die vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage ist, alleine ihre alltäglichen
Grundverrichtungen zu bewältigen.
Behandlungspflege
Leistungen der Krankenkassen - SGB V.
Die medizinische Behandlungspflege umfasst Tätigkeiten, die auf einer ärztlichen Verordnung hin von Pflegekräften aus der Gesundheits- und Altenpflege durchgeführt werden.
Darunter fallen beispielsweise die Wundversorgung, der Verbandwechsel oder die Medikamentengabe.
Beratung
Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI.
Die Beratungseinsätze müssen bei Pflegegrad 2 und 3 einmal halbjährlich und Pflegegrad 4 und 5 einmal vierteljährlich abrufen werden.
Hauswirtschaftliche Versorgung
Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI.
Dabei handelt es sich um einen Zuschuss der Pflegeversicherung in Höhe von 125 Euro im Monat. Ziel ist es, pflegende Angehörige im Alltag zu unterstützen und die Selbstständigkeit
der Pflegebedürftigen zu fördern.
Verhinderungspflege
stundenweise Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI.
Wenn Sie einen Angehörigen in seinem Zuhause pflegen, aber zeitweise verhindert sind, hat Ihr pflegebedürftiger Angehöriger, Anspruch auf die sogenannte
Verhinderungspflege.
Die Verhinderungspflege ist eine zeitweise Vertretung der Hauptpflegeperson durch beispielweise einen Pflegedienst.