
Verhinderungspflege & Entlastungsbetrag – Das steht Ihnen zu
Pflege zu Hause ist eine wertvolle Aufgabe – aber sie kann auch fordernd sein. Viele Angehörige übernehmen die Pflege ihrer Liebsten mit großem Einsatz, oft über Jahre hinweg. Umso wichtiger ist es, Entlastungsangebote zu kennen und zu nutzen.
Zwei wichtige Leistungen der Pflegeversicherung, die oft nicht ausgeschöpft werden, sind die Verhinderungspflege und der Entlastungsbetrag. Beide sollen pflegende Angehörige entlasten und dafür sorgen, dass niemand ausbrennt.
Was ist Verhinderungspflege?
Die Verhinderungspflege unterstützt, wenn die Pflegeperson vorübergehend verhindert oder erschöpft ist – z. B. durch Krankheit, Urlaub oder berufliche Verpflichtungen. In dieser Zeit kann ein ambulanter Pflegedienst oder eine Ersatzpflegeperson einspringen.
Wer hat Anspruch?
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Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2
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Die pflegebedürftige Person wurde bereits mindestens 6 Monate zu Hause gepflegt
Wie viel wird übernommen?
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1.612 € pro Jahr stehen zur Verfügung
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Zusätzlich können bis zu 806 € aus der Kurzzeitpflege umgewidmet werden (insgesamt max. 2.418 €)
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Verhinderungspflege kann stundenweise oder tageweise genutzt werden
Beispiele:
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Ein freier Nachmittag für die pflegende Tochter
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Eine einwöchige Auszeit mit Ersatz durch den Pflegedienst
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Spontane Betreuung bei Krankheit der Pflegeperson
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag unterstützt im Alltag – er kann für niedrigschwellige Hilfeleistungen verwendet werden, z. B. für Hauswirtschaft, Begleitung, Betreuung oder Alltagsassistenz.
Wer hat Anspruch?
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Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1
Wie viel steht zur Verfügung?
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125 € pro Monat, also 1.500 € pro Jahr
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Nicht verbrauchte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres nachträglich genutzt werden
Wofür kann der Betrag verwendet werden?
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Unterstützung im Haushalt (z. B. Einkaufen, Putzen)
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Betreuung zu Hause oder bei Spaziergängen
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Entlastung der pflegenden Angehörigen durch stundenweise Unterstützung
✅ Checkliste: So nutzen Sie Verhinderungspflege & Entlastungsbetrag
🔲 Prüfen, ob ein Pflegegrad (ab Stufe 1) vorliegt
🔲 Antrag bei der Pflegekasse stellen oder rückwirkend einreichen
🔲 Geeignete Hilfe organisieren (z. B. Pflegedienst, Nachbarschaftshilfe)
🔲 Belege und Nachweise sammeln (z. B. Rechnungen, Stundenlisten)
🔲 Beratungsgespräch nutzen – z. B. bei uns, kostenfrei nach § 37.3 SGB XI
Unser Tipp
Viele Angehörige wissen nicht, dass beide Leistungen kombinierbar sind – z. B. Verhinderungspflege für eine Woche + stundenweise Hilfe durch den Entlastungsbetrag im Alltag.
Nutzen Sie, was Ihnen zusteht – es geht nicht nur um Geld, sondern um Ihre Entlastung, Ihre Gesundheit und Ihr Durchhaltevermögen.
Sie möchten wissen, was Ihnen zusteht und wie Sie es nutzen?
Wir helfen Ihnen gerne, Anträge richtig zu stellen, Leistungen zu kombinieren und passende Unterstützung zu finden – transparent, persönlich und unkompliziert.
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